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   BVerwG, 13.05.1964 - V C 211.62   

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BVerwG, 13.05.1964 - V C 211.62 (https://dejure.org/1964,605)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1964 - V C 211.62 (https://dejure.org/1964,605)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1964 - V C 211.62 (https://dejure.org/1964,605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Altsparerentschädigung - Feststellungen zu einer Abtretung eines Sparguthabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1965, 88
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 211.62
    Bei der Beweiswürdigung darf sich das Gericht nicht auf bestimmte Beweismittel beschränken; steht ein weiteres Beweismittel zur Verfügung, so stellt es eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, wenn das Gericht dieses Beweismittel nicht mehr erhebt, obwohl die Beweisfrage rechtserheblich und das Beweismittel nicht gänzlich ungeeignet ist (im Anschluß an BVerwGE 2, 329).

    Hätte demnach das Verwaltungsgericht den Ehemann der Klägerin zu der Frage der Abtretung des Sparguthabens der Klägerin vor dem Währungsstichtag hören müssen, so bedeutet das Unterlassen dieser Beweisaufnahme eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (BVerwG, Urteil vom 18. November 1955 - BVerwG II C 180.54 - [BVerwGE 2, 329] und zustimmend Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht, S. 43).

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 211.62
    Ein Gericht darf auf die Vernehmung eines Zeugen nur dann verzichten, wenn jede Möglichkeit, daß die Beweisaufnahme noch Sachdienliches ergeben werde, ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 12. April 1951 - IV ZR 22.50 -, NJW 1951 S. 481 mit zustimmender Anmerkung von Schneider).
  • BVerwG, 08.11.1962 - II C 198.60

    Anspruch auf Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - V C 211.62
    Das Verwaltungsgericht hätte allenfalls die in das Wissen des Zeugen gestellte Tatsache als wahr unterstellen und mit dieser Begründung von seiner Vernehmung Abstand nehmen können (BVerwG, Urteil vom 8. November 1962 - BVerwG II C 198.60 -).
  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Insbesondere die Wahrunterstellung einer Beweistatsache berechtigt die Tatsacheninstanz zur Ablehnung des angebotenen Beweises (vgl. Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 103.61 - vom 14. Juli 1966 - BVerwG II C 193.60 - vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [DVBl. 1965, 88]); und auf eine Beweistatsache kommt es dann nicht an, wenn der unter Beweis gestellte Sachverhalt für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich ist (vgl. Beschluß vom 9. August 1962 - BVerwG V B 70.62 - [VerwRspr. Bd. 15 S. 368]).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Ein Gericht darf von einer Beweisaufnahme nicht deshalb absehen, weil es vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache überzeugt sei (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG 5 C 211.62 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 33) oder den Sachverhalt bereits für geklärt halte (vgl. Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 68.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 117).
  • BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76

    Voraussetzungen einer Überleitung in den Status eines Universitätsprofessors auf

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 2, 329 [330]; BVerwG, Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - [VerwRspr 16 S. 764 = DÖV 1964, 561]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG 5 C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 75.67 - [DVBl. 1970, 464]) ausgeführten Grundsätzen ist ein Gericht gehindert, die Verwertung weiterer Beweismittel für eine entscheidungserhebliche, nicht genügend geklärte Tatsache deshalb abzulehnen, weil das zu erwartende Ergebnis der Beweisaufnahme nach Lage der Dinge die Überzeugung des Gerichts nicht ändern könne; es stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, wenn das Gericht ein Beweismittel nicht mehr erhebt, obwohl die Beweisfrage rechtserheblich und das Beweismittel nicht gänzlich ungeeignet ist.
  • BVerwG, 29.02.1972 - III C 106.70
    Eine solche vorweggenommene Beweiswürdigung verstößt auch gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 96 Abs. 1 VwGO), die zum Ziel hat, den persönlichen Eindruck des Zeugen vor Gericht zur Geltung zu bringen (BVerwGE 2, 329; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]; Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 - [VerwRspr. 14, 1022]; Eyermann-Fröhler, Komm, zur VwGO, 5. Aufl. § 96 RdNr. 5).
  • BVerwG, 16.02.1967 - III C 45.66
    Es ist die Aufgabe des Verwaltungsgerichts, alle entscheidungserheblichen Tatsachen festzustellen (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [DVBl. 1965, 88]) und die zu diesem Zweck angetretenen Beweise tatsächlich zu erheben.
  • BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87

    Beurteilung eines Zeugen als untaugliches Beweismittel - Bekundungen aus dem

    Hiernach darf die Vernehmung eines Zeugen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, das Gericht sei vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache überzeugt oder es halte den Sachverhalt bereits für geklärt (vgl. Urteile vom 13. Mai 1964 - BVerwG 5 C 211.62 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33, vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 75.67 - DVBl. 1970, 464 und vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 17.02.1965 - VI C 60.63

    Rechtsmittel

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der völlige Unwert der angebotenen Beweismittel offensichtlich und jede Möglichkeit ausgeschlossen wäre, daß eine Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben und die bereits gewonnene Überzeugung des Tatrichters erschüttern könnte (vgl. hierzu Urteile vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [DÖV 1964 S. 561] und vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [DVBl. 1965 S. 88]).
  • BVerwG, 30.04.1976 - 6 CB 12.76

    Zulassung der Revision in Wehrpflichtsachen - Anforderungen an die

    Unzulässig ist aber auch die Rüge, das Verwaltungsgericht sei von dem Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88) abgewichen.
  • BVerwG, 05.07.1977 - 6 CB 21.77

    Anforderungen an die Verinnerlichung einer nachhaltigen persönlichen Bindung des

    Deshalb kann entgegen der Ansicht der Revision auch nicht die Rede davon sein, dem Verwaltungsgericht sei unter Verstoß gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]) eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung unterlaufen.
  • BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70

    Antrag auf Feststellung eines Hausratverlusts nach einer höheren als der

    Beweisanträge der Beteiligten dürfen, falls die von ihnen behaupteten Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind, nur dann abgelehnt werden, wenn die behauptete Tatsache als wahr unterstellt wird oder jede Möglichkeit, daß die beantragte Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben werde, ausgeschlossen ist, weil der Unwert des Beweismittels ersichtlich ist (Urteil vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 - [VerwRspr. Bd. 15 Nr. 161]; Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [DÖV 1964, 561 = VerwRspr. Bd. 16 Nr. 222]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]).
  • BVerwG, 08.06.1988 - 1 B 51.88

    Beanstandung der Nichtdurchführung einer in einer mündlichen Verhandlung

  • BVerwG, 23.10.1967 - IV B 59.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 68.75
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